unwirksam machen

  1. Die BGB-Vorschrift regelt im 2. Absatz nur für Wohnraummietverhältnisse, dass ein Mieter, eine fristlose Kündigung durch Ausgleich des gesamten Rückstandes innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klage unwirksam machen kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Schlimmstenfalls könnte er Hartz IV und das Reformprogramm der Regierung unwirksam machen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.08.2004)